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RECHTLICHES / 03

AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Foto-, Video- und Contentproduktionen von RuhrVisuals.

VERTRAGSPARTNERRuhrVisualshallo@ruhrvisuals.de

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Foto-, Video-, Film-, Schnitt- und Contentleistungen zwischen RuhrVisuals, Inhaber Bryan Witzig, und seinen Auftraggebern. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag haben Vorrang. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn RuhrVisuals ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

2. Angebot und Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform, eine Auftragsbestätigung oder den Beginn der beauftragten Leistung zustande. Umfang, Termine, Formate, Nutzungszwecke und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

3. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle für die Produktion erforderlichen Informationen, Ansprechpartner, Freigaben, Drehgenehmigungen, Markenmaterialien und Inhalte rechtzeitig bereit. Er sichert zu, dass bereitgestellte Materialien verwendet werden dürfen und Rechte Dritter nicht verletzen. Verzögerungen aufgrund verspäteter Mitwirkung können vereinbarte Termine entsprechend verschieben.

4. Produktion und kreative Gestaltung

RuhrVisuals erbringt die Leistung fachgerecht auf Grundlage des abgestimmten Konzepts. Innerhalb des vereinbarten Rahmens besteht gestalterische Freiheit. Wetter, Licht, Veranstaltungsabläufe, behördliche Vorgaben oder andere nicht beherrschbare Umstände können Anpassungen erforderlich machen.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Zusatzleistungen, nachträgliche Änderungen, zusätzliche Drehtage, Reisen, Lizenzen oder Ausgaben werden nur berechnet, wenn sie vereinbart oder für die gewünschte Umsetzung erkennbar erforderlich und freigegeben sind. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist ohne Abzug fällig. Abschlagszahlungen werden nur geschuldet, wenn sie im Angebot vereinbart sind.

6. Termine, Verschiebung und Absage

Produktionstermine werden verbindlich, sobald sie bestätigt sind. Bei einer vom Auftraggeber veranlassten Verschiebung oder Absage kann RuhrVisuals bereits erbrachte Leistungen, nicht stornierbare Fremdkosten und den nachweislich entstandenen Ausfall unter Anrechnung ersparter Aufwendungen berechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Gesetzliche Widerrufs- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

7. Korrekturen und Abnahme

Die Zahl der enthaltenen Korrekturrunden ergibt sich aus dem Angebot. Korrekturen beziehen sich auf die vereinbarte Leistung; grundlegende Konzeptänderungen oder zusätzliche Versionen können gesondert angeboten werden. Der Auftraggeber prüft bereitgestellte Entwürfe zeitnah und bündelt Rückmeldungen möglichst vollständig. Gesetzliche Rechte bei Mängeln bleiben unberührt.

8. Nutzungsrechte

Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung die für den vereinbarten Zweck erforderlichen, einfachen Nutzungsrechte am final ausgelieferten Werk. Eine weitergehende Nutzung, Bearbeitung, Weitergabe an Dritte, bezahlte Werbung oder zeitlich beziehungsweise räumlich erweiterte Verwertung bedarf einer entsprechenden Vereinbarung. Rechte an Rohmaterial, Projektdateien, nicht ausgewählten Aufnahmen und Arbeitsdateien werden nur übertragen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

9. Musik, Stockmaterial und Rechte Dritter

Für lizenzierte Musik, Schriften, Stockmaterial oder sonstige Drittinhalte gelten ergänzend die Bedingungen der jeweiligen Rechteinhaber. RuhrVisuals räumt daran nur die Rechte ein, die im Rahmen der erworbenen Lizenz übertragbar sind. Der Auftraggeber beachtet etwaige Plattform-, Laufzeit- oder Gebietsbeschränkungen.

10. Referenznutzung

RuhrVisuals verwendet Arbeiten, Namen, Marken oder Bildnisse des Auftraggebers nur dann als Referenz, wenn dies vereinbart wurde oder eine entsprechende Einwilligung beziehungsweise Rechtsgrundlage vorliegt. Vereinbarte Vertraulichkeit bleibt gewahrt.

11. Speicherung und Archivierung

RuhrVisuals ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht verpflichtet, Rohmaterial oder Projektdateien dauerhaft zu archivieren. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Der Auftraggeber sichert ausgelieferte Dateien eigenständig.

12. Haftung

RuhrVisuals haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

13. Verbraucher und Widerrufsrecht

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Eine gesonderte Widerrufsbelehrung wird, soweit erforderlich, vor Vertragsschluss bereitgestellt. Soll die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, erfolgt dies nur nach ausdrücklichem Verlangen des Verbrauchers und der gesetzlich erforderlichen Bestätigung.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Gerichtsstand – soweit zulässig – der Sitz von RuhrVisuals vereinbart. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: September 2026

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